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Ihre Suche nach "§ 14 mrg" lieferte 98 Ergebnisse.
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Zum eigenständigen Eintrittsrecht Minderjähriger an einer Wohnung gem § 14 MRG
Die Eintrittsvoraussetzungen des § 14 Abs 3 MRG sind im gerichtlichen Aufkündigungsverfahren für jede eintrittsberechtigte Person gesondert zu behaupten und zu prüfen. Das dringende Wohnbedürfnis eines Minderjährigen ist ua dann zu bejahen, wenn der Anspruch auf familienrechtliche Wohnversorgung gegen den Unterhaltspflichtigen nicht durchsetzbar ist.WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 16/18h | OGH vom 20.02.2018 | Dokument-ID: 994838 -
Eintritt in die Mietrechte des Verstorbenen nach § 14 MRG
Auch Mitmietrechte unterliegen der Sonderrechtsnachfolge iSd § 14 Abs 2 und 3 MRG. Das Mitmietrecht wächst nicht dem verbliebenen Mitmieter zu. Diesem mangelt es als Wohnungs(mit)mieter am dringenden Wohnbedürfnis, weshalb ihm auch kein Eintrittsrecht zukommt.WEKA (mpe) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 241/14h | OGH vom 18.03.2015 | Dokument-ID: 764046 -
Eintritt des ruhenden Nachlasses in Kündigungsverfahren bei Tod des Mieters
Bei Tod eines Mieters während des Kündigungsverfahrens ist jenes mit dem ruhenden Nachlass und nicht mit dem Einzelrechtsnachfolger fortzusetzen. Gemäß § 234 ZPO ist es dem Erwerber einer im Streit verfangenen Sache nicht möglich ohne Zustimmung in den Prozess einzutreten.WEKA (gau) | Judikatur | Leitsatz | 2 Ob 195/12h | OGH vom 20.12.2012 | Dokument-ID: 550972 -
Zur Notwendigkeit eines Zwischenurteils bei bereits in der Kündigung angebotener Ersatzwohnung
Auch wenn der Vermieter die Beschaffung eines Ersatzmietgegenstandes bereits mit der Aufkündigung anbietet, ist ein Zwischenurteil über das Vorliegen des vom Vermieter genannten Kündigungsgrundes notwendig. Andernfalls müsste sich der Mieter, während er noch die Richtigkeit des Kündigungsgrundes bekämpft, für eines der Ersatzangebote entscheiden. Auch ein Vorgehen nach § 32 Abs 3 MRG wäre ohne Zwischenurteil nicht möglich.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 199/18k | OGH vom 24.01.2019 | Dokument-ID: 1023042 -
Dringendes Wohnbedürfnis des Eintrittsberechtigten nach Todesfall
Das dringende Wohnbedürfnis eines Eintrittsberechtigten beim Todesfall eines nahen Angehörigen liegt dann vor, wenn der Eintrittswerber über keine eigene Wohnung verfügt oder wenn er auf eine andere Wohnung verwiesen werden soll. Dabei ist auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Todes des nahen Angehörigen abzustellen. Ein aufrechtes Mietverhältnis des Eintrittsberechtigten zu diesem Zeitpunkt schließt in diesem Zusammenhang das dringende Wohnbedürfnis aus.WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 187/13y | OGH vom 19.11.2013 | Dokument-ID: 647702 -
Anhebung des Hauptmietzinses bei einem vertraglichen Weitergaberecht nicht möglich
Das in § 46 Abs 2 MRG vorgesehene Recht des Vermieters zur Anhebung des Hauptmietzinses kommt lediglich bei einem Eintritt aufgrund des Gesetzes zum Tragen, nicht aber bei einem vertraglichen Weitergaberecht.Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 53/12h | OGH vom 18.04.2012 | Dokument-ID: 452922 -
Bedarf es bei Überlassung der Wohnung an eintrittsberechtigte Personen dem fortbestehenden Eigeninteresse des Mieters?
Der Vermieter kann ein Mietverhältnis aufgrund eines wichtigen Grundes auflösen, wenn der Mieter den Mietgegenstand an einen Dritten weitergegeben hat und weder er, noch eine eintrittsberechtigte Person ihn dringend benötigt. Der überlassende Mieter braucht dabei auch nicht das weiterbestehende Eigeninteresse an der künftigen Nutzung der Wohnung oder der Absicht der Aufnahme des gemeinsamen Haushalts in absehbarer Zeit.WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 152/18h | OGH vom 23.08.2018 | Dokument-ID: 1012661 -
Der Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 5 MRG wegen dringendem Wohnbedürfnis
Ob ein dringendes Wohnbedürfnis einer eintrittsberechtigen Person vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden und stellt idR weder ein Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung dar, noch berechtigt es eine Überprüfung der Entscheidung durch den OGH.Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 72/11m | OGH vom 21.06.2011 | Dokument-ID: 301522 -
Kein Einwand der Unwirtschaftlichkeit im Verfahren auf Mietzinserhöhung
Der Einwand der Unwirtschaftlichkeit der vom Vermieter geplanten Erhaltungsarbeiten ist in §§ 18 ff MRG nicht vorgesehen, da das MRG keine Begrenzung der Erhöhung des Hauptmietzinses kennt.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 208/01a | OGH vom 09.10.2001 | Dokument-ID: 377648 -
Mietrecht nach Tod des Mieters?
Das dringende Wohnbedürfnis eines Eintrittswerbers wird im Sinne eines schutzwürdigen Interesses verstanden und nur für den Fall verneint, dass ihm eine andere ausreichende und angemessene sowie rechtlich gleichwertige Unterkunftsmöglichkeit zur Verfügung steht. Dabei ist aber immer auf die Gesamtheit der Umstände des Einzelfalls unter Einschluss sowohl der rechtlichen als auch der tatsächlichen Verhältnisse abzustellen.Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 89/12t | OGH vom 12.06.2012 | Dokument-ID: 488148 -
Passivlegitimation bei Ablösen
Passiv legitimiert ist bei unzulässigen Ablösen derjenige, dem sie nach der Vereinbarung zukommen sollten, wobei es bedeutungslos ist, wem sie tatsächlich zugeflossen oder in der Folge zugekommen sind, auch wenn sie an dritte Personen erbracht werden sollten bzw wenn sich der Mieter dritten Personen gegenüber zu ihrer Erbringung (an wen auch immer) verpflichtet hat.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 70/09v | OGH vom 28.04.2009 | Dokument-ID: 253937 -
Nutzung der Wohnung bloß zu Besuchszwecken – Eintrittsvoraussetzungen des gemeinsamen Hausrechts erfüllt?
Der Aufenthalt in einer Wohnung, um dort einen Besuch abzustatten, schließt einen gemeinsamen Haushalt im Sinn eines auf Dauer angelegten gemeinsamen Wohnens und Wirtschaftens mit der darin lebenden Person schon rein begrifflich aus.Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 120/19g | OGH vom 15.10.2019 | Dokument-ID: 1053220 -
Vorliegen eines dringenden Wohnbedürfnisses gemäß § 14 Abs 3 MRG
Es liegt kein dringendes Wohnbedürfnis vor, wenn eine ausreichende und gleichwertige Unterkunft vorhanden ist. Eintrittsberechtigt ist nur, wer im gemeinsamen Haushalt lebte, dazu gehört neben gemeinsamem Wohnen auch gemeinsames Wirtschaften.Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 196/10i | OGH vom 22.10.2010 | Dokument-ID: 301621 -
Schlüssiger Verzicht auf das Mietzinserhöhungsrecht gemäß § 46 Abs 2 MRG
Ein schlüssiger Verzicht auf das Mietzinserhöhungsrecht des Vermieters gemäß § 46 Abs 2 MRG unterliegt strengen Anforderungen, nach welchen ein schlüssiger Verzicht nur dann vorliegt, wenn man bei Berücksichtigung aller Umstände zweifellos annehmen durfte, dass der berechtigte Vermieter ernstlich auf das Anhebungsrecht verzichtet hat.WEKA (mwo) | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 129/14y | OGH vom 24.07.2014 | Dokument-ID: 736251 -
Privilegierung des § 46 Abs 1 MRG gilt nur beim ersten Eintritt in das Mietverhältnis?
Die Privilegierung des § 46 Abs 1 MRG, wonach der Vermieter weiterhin nur den Hauptmietzins begehren darf, den er ohne den Eintritt begehren dürfte, gilt nur für den ersten Eintritt. Sind bei allen ursprünglich Privilegierten die Voraussetzungen durch Volljährigkeit oder Verlassen der Wohnung auf Dauer (dem ist der Tod gleichzuhalten) weggefallen, so kommt dem Vermieter auch im Falle des Eintritts theoretisch privilegierter Angehöriger nach ihnen das Anhebungsrecht des § 46 Abs 2 MRG zu.WEKA (vpa) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 107/15v | OGH vom 19.06.2015 | Dokument-ID: 785336 -
Teilkündigung nach erfolgloser Kündigung gem § 30 Abs 2 Z 5 MRG
Gem § 30 Abs 2 Z 5 MRG kann eine Teilkündigung erfolgen, wenn es durch den Eintritt in die Mietrechte über die ganze Wohnung zu einem krassen Missverhältnis zwischen dem dringenden Wohnbedürfnis des Eingetretenen und dem Umfang der gesamten Wohnung kommt. In einem Verlassenschaftsverfahren sind gewisse Fragen der Passivlegitimation zu beachten sowie das Problem der Eventualteilkündigung und der parallelen Kündigungsverfahren.WEKA (red) | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 212/13b | OGH vom 31.01.2014 | Dokument-ID: 667045 -
Auflösungsgrund des § 1118 erster Fall ABGB bei unleidlichem Verhalten Dritter?
Unter den Tatbestand des § 1118 erster Fall ABGB ist auch ein „unleidliches Verhalten“ im Sinn des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 3 MRG zu subsumieren. Grundsätzlich verantwortet der Mieter auch das Verhalten anderer Personen, die mit seinem Willen den Mietgegenstand benützen; dies gilt auch dann, wenn aus dem Vertragszweck ein unleidliches Verhalten Dritter nicht ausgeschlossen erscheint.WEKA (mpe) | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 26/15v | OGH vom 28.04.2015 | Dokument-ID: 762571 -
Zur zehnjährigen Sperrfrist in § 30 Abs 3 Satz 2 MRG
Die Zehnjahresfrist soll den Erwerb in Spekulationsabsicht verhindern. Sie ist nicht unverhältnismäßig, weil der Erwerber die Unmöglichkeit der Kündigung wegen Eigenbedarf kennt und sie bei seiner Kaufentscheidung berücksichtigen kann.WEKA (mpe) | Judikatur | Leitsatz | 2 Ob 156/15b | OGH vom 09.09.2015 | Dokument-ID: 798073 -
Zum schutzwürdigen Rückkehrinteresse des Mieters
Wird eine Wohnung nicht mehr regelmäßig zu Wohnzwecken verwendet, so muss der Mieter behaupten und beweisen, dass ein dringendes Wohnbedürfnis vorliegt. Für ein diesbezügliches Vorbringen reicht es aus, wenn der Mieter wegen einer altersbedingten Verschlechterung seines Allgemeinzustandes Bedarf an der Wohnung behauptet, angibt, sich um die Verbesserung der dortigen Heizmöglichkeiten zu bemühen und einen konkreten Zeitrahmen für seine Rückkehr nennen kann.WEKA (vpa) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 77/15g | OGH vom 19.06.2015 | Dokument-ID: 785892 -
Zum Geltungsbereich des § 838a ABGB bei Streitigkeiten zwischen Miteigentümern
Ob über einen konkreten Rechtschutzantrag im streitigen oder außerstreitigen Verfahren zu entscheiden ist, ist nach dem Wortlaut des Entscheidungsbegehrens, aber auch den zu seiner Begründung vorgebrachten Sachverhaltsbehauptungen zu beurteilen. Alleine das Klagevorbringen ist maßgeblich.Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 91/13f | OGH vom 27.08.2013 | Dokument-ID: 631363 -
Rückwirkung einer Mietzinsanhebung nach § 46 Abs 2 MRG auf Zeiträume vor dem Liegenschaftserwerb
Eine Erhöhung des Hauptmietzinses kann nach § 46 Abs 2 Mietrechtsgesetz innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auch rückwirkend geltend gemacht werden.Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 174/12t | OGH vom 14.02.2013 | Dokument-ID: 575094 -
Eintrittsrecht in das Mietverhältnis eines homosexuellen Lebensgefährten
§ 14 Abs 3 MRG zählt auch Lebensgefährten zu den eintrittsberechtigten Personen. Nach dem Gesetzeswortlaut ist Lebensgefährte im Sinne dieser Bestimmung, wer mit dem bisherigen Mieter bis zu dessen Tod durch mindestens drei Jahre hindurch in der Wohnung in einer in wirtschaftlicher Hinsicht gleich einer Ehe eingerichteten Haushaltsgemeinschaft gelebt hat.Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 2325/96x | OGH vom 05.12.1996 | Dokument-ID: 378959 -
Benutzung eines Schanigartens für Punschstände – Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 MRG
Mit der kurzzeitigen Aufstellung von zwei Punschhütten wird keineswegs zum Ausdruck gebracht, dass keine Absicht bestehe, die betreffenden Hofflächen in der wärmeren Jahreszeit wieder zum vereinbarten Betrieb eines Schanigartens zu nutzen. Es ist nicht erklärlich, wieso im Rahmen des § 30 Abs 2 Z 7 MRG Schanigärten nicht für Punschstände verwendet werden können, zumal derartige Schanigärten nur zwischen 01.03. und 15.11. eines jeden Jahres betrieben werden dürfen.WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 96/14w | OGH vom 17.06.2014 | Dokument-ID: 697265 -
Zur Prüfung des Kündigungsgrundes des § 30 Abs 2 Z 3 zweiter Fall MRG
Bei Prüfung des Kündigungsgrundes des § 30 Abs 2 Z 3 zweiter Fall MRG darf das Verhalten des Mieters nicht in Teilfakten zerlegt werden. Maßgeblich ist stets sein Gesamtverhalten, zu dessen Würdigung auch auf länger zurückliegende Ereignisse zurückzugreifen ist.Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 141/13a | OGH vom 21.08.2013 | Dokument-ID: 631364 -
Zuständigkeit bei der Geltendmachung von Forderungen der Eigentümergemeinschaft
Forderungen der Eigentümergemeinschaft gegenüber Wohnungseigentümern auf Tragung der Liegenschaftsaufwendungen und Beiträge zur Rücklage stellen wegen der Rechtspersönlichkeit der Eigentümergemeinschaft keine Streitigkeit zwischen den Teilhabern dar.Lisa Korninger | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 28/12x | OGH vom 20.03.2012 | Dokument-ID: 423887