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Ihre Suche nach Kärntner grundverkehrsgesetz lieferte 11 Ergebnisse.
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Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung mit natürlicher Person mit Aufenthaltsrecht gem Kärntner Grundverkehrsgesetz
Der Vertrag ist darauf abgestimmt, dass als Käufer eine natürliche Person mit einem Aufenthaltsrecht gem Kärntner Grundverkehrsgesetz auftritt.Christoph Naske - Redaktion WEKA - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 628302 -
Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung im Rahmen der Niederlassungsfreiheit gem Kärntner Grundverkehrsgesetz
Der Vertrag ist darauf abgestimmt, dass als Käufer eine natürliche Person mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union auftritt, die im Rahmen der Niederlassungsfreiheit erwirbt.Christoph Naske - WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 628495 -
Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs gem Kärntner Grundverkehrsgesetz
Der Vertrag ist darauf abgestimmt, dass als Käufer eine natürliche Person mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union auftritt, die Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs erwirbt.Christoph Naske - WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 628317 -
Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung im Rahmen der Kapitalverkehrsfreiheit gem Kärntner Grundverkehrsgesetz
Der Vertrag ist darauf abgestimmt, dass als Käufer eine natürliche Person mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union auftritt, die Rahmen der Freizügigkeit der Kapitalverkehrsfreiheit erwirbt.Christoph Naske - WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 628523 -
Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung im Rahmen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer gem Kärntner Grundverkehrsgesetz
Der Vertrag ist darauf abgestimmt, dass als Käufer eine natürliche Person mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union auftritt, die im Rahmen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer erwirbt.Christoph Naske - WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 628342 -
Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung mit natürlicher Person aus Drittstaat gem Kärntner Grundverkehrsgesetz
Der Vertrag ist darauf abgestimmt, dass als Käufer eine natürliche Person mit Staatsangehörigkeit eines Drittstaates (also keines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums) auftritt.Christoph Naske - Redaktion WEKA - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 628434 -
Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten
In Kärnten – wie auch in anderen Bundesländern – wurden im Wege des Kärntner Grundverkehrsgesetzes Sonderregelungen für den Erwerb von Liegenschaftseigentum und eigentumsähnlichen Rechten durch Ausländer geschaffen.Christoph Naske - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280916 -
Die Definition des Ausländers im Kärntner Grundverkehrsgesetz
Zunächst wird im K-GVG der Begriff "Ausländer" definiert. Ausländer sind demnach natürliche Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen.Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280928 -
Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten – Die Voraussetzungen einer Genehmigung
Ein Antrag auf Genehmigung gem § 14 K-GVG ist gem § 15 K-GVG von der Bezirksverwaltungsbehörde unter den folgenden Bedingungen zu genehmigen.Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280932 -
Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten – Die genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte
Welche Geschäfte genehmigungspflichtig sind, regelt § 13 K-GVG. § 13 Abs 1 K-GVG bezieht sich ausdrücklich nur auf „unter Lebenden abgeschlossene Rechtsgeschäfte“.Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280930 -
Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten – Ausländergrundverkehr und Zwangsversteigerung
Das Exekutionsgericht ist gem § 23 K-GVG verpflichtet, Beschlüsse, mit denen die Zwangsversteigerung von Grundstücken oder Teilen davon bewilligt oder mit denen die Exekution aufgeschoben oder eingestellt wird.Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280951