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Dokument-ID: 1163037

Judikatur | Entscheidung

5 Ob 99/23d; OGH; 13. November 2023

GZ: 5 Ob 99/23d | Gericht: OGH vom 13.11.2023

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. M*, vertreten durch Dr. Michael Mohn, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. Dkfm. Dr. A*, 2. Mag. B*, vertreten durch Mag. Laurenz Strebl, Rechtsanwalt in Wien, wegen Feststellung (Streitwert EUR 10.000,–), über den Rekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 7. März 2023, GZ 36 R 308/22v 69, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Döbling vom 19. Oktober 2022, GZ 5 C 501/21i 65, aufgehoben wurde, den

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