Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach eine lieferte 633 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (5663) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (5663) anzeigen-
Thema
-
(49)
Mietrecht
Mietrecht
(49)
- (14) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (14)
- (16) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (16)
- (3) Mietanbot Mietanbot (3)
- (16) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (16)
- (4) Befristung Befristung (4)
- (7) Mietzins Mietzins (7)
- (1) Betriebskosten Betriebskosten (1)
- (5) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (5)
- (1) Mieterschutz Mieterschutz (1)
- (1) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (1)
- (2) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (2)
-
(77)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(77)
- (19) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (19)
- (1) Hausverwalter Hausverwalter (1)
- (15) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (15)
- (16) WEG-Verträge WEG-Verträge (16)
- (1) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (1)
- (18) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (18)
- (3) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (3)
- (4) WEG-Novelle 2024 WEG-Novelle 2024 (4)
- (16) Wohnbaupaket 2024 Wohnbaupaket 2024 (16)
- (4) Kommentare Kommentare (4)
-
(49)
Mietrecht
Mietrecht
(49)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- im letzten Jahr x
Vorschrift
Außerstreitgesetz (AußStrG)
§ 88. Inkognitoadoption
idF BGBl. I Nr. 59/2017 | Datum des Inkrafttretens 26.04.2017
(1) Die Vertragsteile können durch übereinstimmenden Antrag die Bewilligung der Annahme eines Minderjährigen von der Bedingung abhängig machen, dass alle oder einzelne der Zustimmungs- und Anhörungsberechtigten, ausgenommen der Kinder- und Jugendhilfeträger, auf die Mitteilung des Namens und des Wohnorts des Annehmenden und auf die Zustellung des Bewilligungsbeschlusses verzichten.
(BGBl. I Nr. 59/2017)
(2) Auf Verlangen des Verzichtenden sind ihm die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Annehmenden allgemein zu beschreiben.
(3) Die Beschlussausfertigung, die den Verzichtenden zugestellt wird, darf keinen Hinweis auf den Namen oder den Wohnort des Annehmenden enthalten.
(4) Tritt die Bedingung nach Abs. 1 nicht ein, so ist der Antrag abzuweisen.