Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach gerichtlicher lieferte 148 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1718) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1718) anzeigen-
Thema
-
(15)
Mietrecht
Mietrecht
(15)
- (6) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (6)
- (6) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (6)
- (6) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (6)
- (1) Befristung Befristung (1)
- (1) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (1)
- (3) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (3)
- (1) Mieterschutz Mieterschutz (1)
- (1) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (1)
-
(16)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(16)
- (9) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (9)
- (4) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (4)
- (7) WEG-Verträge WEG-Verträge (7)
- (1) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (1)
- (1) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (1)
- (1) WEG-Novelle 2024 WEG-Novelle 2024 (1)
- (2) Wohnbaupaket 2024 Wohnbaupaket 2024 (2)
- (4) Kommentare Kommentare (4)
-
(15)
Mietrecht
Mietrecht
(15)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- im letzten Jahr x
Vorschrift
Außerstreitgesetz (AußStrG)
§ 4.
idF BGBl. I Nr. 59/2017 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2018
(1) Die Parteien können in erster und zweiter Instanz selbst vor Gericht handeln und sich in erster Instanz durch jede Person vertreten lassen, die volljährig und geschäftsfähig ist und für die in keinem Bereich ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter bestellt oder eine gewählte oder gesetzliche Erwachsenenvertretung oder Vorsorgevollmacht wirksam ist.
(BGBl. I Nr. 59/2017)
(2) Vermag sich eine Partei schriftlich oder mündlich nicht verständlich auszudrücken, so hat ihr das Gericht unter Setzung einer angemessenen Frist den Auftrag zu erteilen, einen geeigneten Bevollmächtigten zu bestellen, wenn dies notwendig ist, um das Verfahren zweckentsprechend durchzuführen. Kommt die Partei einem solchen Auftrag nicht fristgerecht nach, so hat das Gericht auf ihre Gefahr und Kosten einen geeigneten Vertreter zu bestellen.