Ihre Suche nach für lieferte 38 Ergebnisse.

Dokument-ID: 1123359

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

Einzelanlagen in Wohnungseigentumsobjekten nach WEG

Der Wohnungseigentümer ist zu Änderungen (einschließlich Widmungsänderungen) an seinem Wohnungseigentumsobjekt auf seine Kosten berechtigt. Die Änderungen, wie beispielsweise die Errichtung einer gebäudeintegrierten Anlage, bedürfen im konkreten Fall der Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer. Dies wird in der Praxis oft schwierig sein.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop