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  • Schließung eines Lichtschachts: Ist das eine Änderung iSd § 16 Abs 2 WEG?

    Der Änderungsbegriff des § 16 Abs 2 WEG 2002 ist weit zu interpretieren. Er umfasst auch Änderungen allgemeiner Teile der Liegenschaft, wenn diese zu einer vorteilhafteren Nutzung des Wohnungseigentums führen. Das gilt auch dann, wenn von der Änderung ausschließlich allgemeine Teile der Liegenschaft betroffen sind.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 107/24g | OGH vom 30.08.2024 | Dokument-ID: 1192995
  • Ist eine Benützungsvereinbarung an zwingend allgemeinen Teilen zulässig?

    Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Benützungsvereinbarung ist, dass die (Teile der) gemeinsame(n) Sache – auch des betroffenen allgemeinen Teils – benützbar und rechtlich verfügbar sind. Allgemeine Teile einer Liegenschaft können von einer Benützungsvereinbarung daher nur dann erfasst werden, wenn sie verfügbar sind. Zwingend allgemeine Teile der Liegenschaft, die notwendig der allgemeinen Benützung dienen, können mangels Verfügbarkeit nicht Gegenstand einer Benützungsvereinbarung sein.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 164/24i | OGH vom 14.11.2024 | Dokument-ID: 1195621
  • Zur Errichtung eines Wintergartens mit PV-Anlage auf Allgemeinfläche

    Auch wenn einem Mit- und Wohnungseigentümer an dem von einer Änderung betroffenen Teil der Liegenschaft das alleinig Nutzungsrecht zukommt, bedürfen geplante Baumaßnahmen, die jedenfalls auch allgemeine Teile betreffen und bleibende Substanzveränderungen bewirken, entweder der Zustimmung aller Mit- und Wohnungseigentümer oder der Genehmigung des Gerichts nach den Kriterien des § 16 Abs 2 WEG 2002.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 114/24m | OGH vom 14.11.2024 | Dokument-ID: 1195613
  • Vorkaufsklauseln: Rechtsunwirksame Vereinbarungen iSd § 38 WEG 2002

    Vereinbarungen oder Vorbehalte, die eine Aufhebung oder Beschränkung der Nutzungs- und Verfügungsrechte des Wohnungseigentumsbewerber oder -eigentümer vorsehen, sind nach § 38 Abs 1 Z 3 WEG 2002 unwirksam, wenn sie einer vernünftigen Interessenabwägung widersprechen.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 211/24h | OGH vom 11.12.2024 | Dokument-ID: 1195611
  • Zur Zulässigkeit einer Wertsicherungsklausel nach dem VPI

    Eine Wertsicherungsklausel, die die Höhe des Mietzinses an den Verbraucherpreisindex koppelt, ist grundsätzlich zulässig. Sollen jedoch in die Preisanpassung Umstände einfließen, die aus der Zeit vor Abschluss des Mietvertrags stammen, widerspricht die Vereinbarung dem Sachlichkeitsgebot des § 879 Abs 3 ABGB und des § 6 Abs 1 Z 5 KSchG. Ein Abstellen auf den Indexwert zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist hingegen unbedenklich.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 54/24z | OGH vom 17.12.2024 | Dokument-ID: 1195643
  • Zur Zurechnung mangelhafter Arbeiten der „Bau-GmbH“ des WEers

    Ein Ausschließungsgrund iSd § 36 Abs 1 Z 2 und 3 WEG 2002 kann nicht nur vom Wohnungseigentümer, sondern von allen Personen, die das Wohnungseigentumsobjekt bzw die allgemeinen Teile mit seiner Zustimmung oder Duldung nutzen, gesetzt werden. Die Durchführung von Bauarbeiten im Auftrag eines Wohnungseigentümers stellt aber auch dann keine Nutzung der Liegenschaft dar, wenn der Wohnungseigentümer Alleingesellschafter und Geschäftsführer der die Arbeiten durchführenden GmbH ist.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 39/24g | OGH vom 03.09.2024 | Dokument-ID: 1188737
  • Zur Mietzinsminderung zu 100 % und grobem Verschulden

    Der Mieter ist behauptungs- und beweispflichtig dafür, dass ihn am Zahlungsrückstand des Mietzinses kein grobes Verschulden trifft. Die diesbezügliche Beurteilung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Kommt es im Zeitraum des Zahlungsrückstands lediglich zu punktuellen und/oder geringen Mängeln, trifft den Mieter ein grobes Verschulden, wenn er dennoch davon ausgeht, zu einer 100%igen Preisminderung berechtigt zu sein.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 223/24y | OGH vom 11.12.2024 | Dokument-ID: 1195612
  • Baukostenindex als Index für die regelmäßige Wertanpassung der Miete gerechtfertigt?

    Die Vereinbarung einer Anpassung des Hauptmietzinses nach Maßgabe des Baukostenindex (Wohn- und Siedlungsbau) verstößt gegen das Erfordernis der sachlichen Rechtfertigung der für die Entgeltänderung maßgebenden Umstände im Sinn des § 6 Abs 1 Z 5 KSchG, weil der notwendige enge Bezug zu den Kosten professioneller Vermieter fehlt. Es ist nicht angebracht, die Wertsicherung nur an die Entwicklung der Erhaltungskosten zu knüpfen.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 23/24s | OGH vom 10.09.2024 | Dokument-ID: 1195610
  • 5 Ob 114/24m; OGH; 14. November 2024

    Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 114/24m | OGH vom 14.11.2024 | Dokument-ID: 1195846
  • 10 Ob 54/24z; OGH; 17. Dezember 2024

    Judikatur | Entscheidung | 10 Ob 54/24z | OGH vom 17.12.2024 | Dokument-ID: 1195851
  • 6 Ob 223/24y; OGH; 11. Dezember 2024

    Judikatur | Entscheidung | 6 Ob 223/24y | OGH vom 11.12.2024 | Dokument-ID: 1195845
  • 10 Ob 23/24s; OGH; 10. September 2024

    Judikatur | Entscheidung | 10Ob23/24s | OGH vom 10.09.2024 | Dokument-ID: 1195658
  • 5 Ob 164/24i; OGH; 14. November

    Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 164/24i | OGH vom 14.11.2024 | Dokument-ID: 1195848
  • 6 Ob 211/24h; OGH; 11. Dezember 2024

    Judikatur | Entscheidung | 6 Ob 211/24h | OGH vom 11.12.2024 | Dokument-ID: 1195678
  • 10 Ob 38/24x; OGH; 17. Dezember 2024

    Judikatur | Entscheidung | 10 Ob 38/24x | OGH vom 17.12.2024 | Dokument-ID: 1195856