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Ist ein Fixpreis für eine nachträgliche Eigentumsübertragung rechtens?
Die Höhe des von der gemeinnützigen Bauvereinigung angebotenen Fixpreises für die nachträgliche Übereignung von Wohnungseigentum kann nur wegen offenkundiger Unangemessenheit iSd § 18 Abs 3b WGG bekämpft werden. Die in § 15h WGG normierte Begrenzung der Mieterträge bei nachträglicher Eigentumsübertragung von geförderten Wohnungen hat auf die Frage der Angemessenheit keinen Einfluss.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 46/24m | OGH vom 27.05.2024 | Dokument-ID: 1183136 -
Fehlende Rücklagendeckung im Umlaufbeschluss: ein Anfechtungsgrund?
Es stellt keine Gesetzwidrigkeit und damit keinen Beschlussanfechtungsgrund gem § 24 Abs 6 WEG 2002 dar, wenn der Text eines Umlaufbeschlusses im Hinblick auf eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung keinen Hinweis dazu enthält, ob die voraussichtlichen Kosten der Maßnahme aus der Rücklage gedeckt werden können.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 59/24y | OGH vom 21.05.2024 | Dokument-ID: 1186373 -
Mietzinsausfall durch Sanierungsarbeiten: Haftet der Verwalter?
Zwischen Verwalter und Wohnungseigentümer besteht kein unmittelbares Rechtsverhältnis. Wenngleich die Rechtssphäre des Wohnungseigentümers in den Schutzbereich des Verwaltervertrags einbezogen sein kann, greift die Haftung aufgrund von Schutzwirkung zugunsten Dritter nur subsidiär. Der Entschädigungsanspruch wegen Mietzinsausfalls aufgrund der unvollständigen Sanierung eines Wasserschadens ist daher gem § 16 Abs 7 WEG 2002 gegen die Eigentümergemeinschaft zu richten.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 160/23z | OGH vom 28.05.2024 | Dokument-ID: 1186379 -
Zur Geltendmachung des Verteilungsschlüssels ohne Verwalter
Auch wenn für eine in Mit- und Wohnungseigentum stehende Liegenschaft kein Verwalter bestellt ist, kann die Überprüfung der bereits gelegten Betriebskostenabrechnungen und die Feststellung des jeweiligen Betriebskostenanteils eine Streitigkeit zwischen den Teilhabern über die mit der Verwaltung und Benützung der gemeinschaftlichen Sache unmittelbar zusammenhängenden Rechte und Pflichten iSd § 838a und § 839 ABGB darstellen und damit im Außerstreitverfahren zu entscheiden sein.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 10/24t | OGH vom 12.03.2024 | Dokument-ID: 1176608 -
Mietverträge mit Kaufoption: Ist das BTVG anwendbar?
Ein entgeltlicher Optionsvertrag, der auf den Erwerb von (Wohnungs-)Eigentum gerichtet ist, ist ein Bauträgervertrag im Sinn des § 2 Abs 1 BTVG.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 29/24y | OGH vom 09.07.2024 | Dokument-ID: 1186308 -
WE-Begründung an mehreren Einheiten durch die idente Eigentümerpartnerschaft zulässig?
Die Begründung von Wohnungseigentum setzt Miteigentum an der betreffenden Liegenschaft notwendig voraus. Anders als ein Alleineigentümer, der nicht allein über Miteigentum verfügen kann, erfüllen Eigentümerpartner diese Bedingung sehr wohl. Das gemeinsame Wohnungseigentum von Eigentümerpartnern kann daher gleichzeitig an mehreren oder allen Wohnungseigentumsobjekten bestehen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob189/23i | OGH vom 28.05.2024 | Dokument-ID: 1186310 -
Zur Verwalterschlussrechnung und Herausgabe des Überschusses nach § 31 Abs 3 WEG 2002
Der Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Legung einer ordentlichen und richtigen Verwalterschlussrechnung und Herausgabe des Überschusses ist gem § 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002 in das Außerstreitverfahren verwiesen. Das Begehren ist der Stufenklage nach Art XLII EGZPO nachgebildet. Dabei können zunächst die Rechnungslegung und in der Folge die Überprüfung der Richtigkeit der Abrechnung sowie die Herausgabe des Überschusses durchgesetzt werden.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 178/23x | OGH vom 04.07.2024 | Dokument-ID: 1186302 -
10 Ob 29/24y; OGH; 9. Juli 2024
Judikatur | Entscheidung | 10 Ob 29/24y | OGH vom 09.07.2024 | Dokument-ID: 1186531 -
5 Ob 59/24y; OGH; 21. Mai 2024
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 59/24y | OGH vom 21.05.2024 | Dokument-ID: 1186537 -
5 Ob 160/23z; OGH; 28. Mai 2024
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 160/23z | OGH vom 28.05.2024 | Dokument-ID: 1186539 -
5 Ob 178/23x; OGH; 4. Juli 2024
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 178/23x | OGH vom 04.07.2024 | Dokument-ID: 1186430 -
5 Ob189/23i; OGH; 28. Mai 2024
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob189/23i | OGH vom 28.05.2024 | Dokument-ID: 1186535 -
5 Ob 46/24m; OGH; 27. Mai 2024
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 46/24m | OGH vom 27.05.2024 | Dokument-ID: 1183225 -
5 Ob 40/24d; OGH; 16. April 2024
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 40/24d | OGH vom 16.04.2024 | Dokument-ID: 1183229 -
4 Ob 145/23m; OGH; 26. April 2024
Judikatur | Entscheidung | 4 Ob 145/23m | OGH vom 26.04.2024 | Dokument-ID: 1183230 -
5 Ob 128/23v; OGH; 12. März 2024
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 128/23v | OGH vom 12.03.2024 | Dokument-ID: 1183219 -
5 Ob 37/24p; OGH; 16. Mai 2024
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 37/24p | OGH vom 16.05.2024 | Dokument-ID: 1183223 -
Verjährung von Ansprüchen der Eigentümergemeinschaft nach § 32 WEG 2002
Das Gesetz normiert keine Sonderregelungen zur Verjährung der Ansprüche der Eigentümergemeinschaft auf Aufwendungen nach §§ 31, 32 WEG 2002. Es ist somit die 30-jährige Verjährungsfrist des § 1479 ABGB anzuwenden.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 37/24p | OGH vom 16.05.2024 | Dokument-ID: 1183135