Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach eine lieferte 90 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (5663) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (5663) anzeigen-
Thema
-
(431)
Mietrecht
Mietrecht
(431)
- (105) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (105)
- (76) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (76)
- (27) Mietanbot Mietanbot (27)
- (166) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (166)
- (20) Befristung Befristung (20)
- (64) Mietzins Mietzins (64)
- (13) Betriebskosten Betriebskosten (13)
- (13) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (13)
- (44) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (44)
- (23) Mieterschutz Mieterschutz (23)
- (62) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (62)
- (15) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (15)
-
(268)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(268)
- (121) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (121)
- (30) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (30)
- (9) Hausverwalter Hausverwalter (9)
- (26) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (26)
- (56) WEG-Verträge WEG-Verträge (56)
- (16) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (16)
- (46) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (46)
- (7) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (7)
- (4) WEG-Novelle 2024 WEG-Novelle 2024 (4)
- (16) Wohnbaupaket 2024 Wohnbaupaket 2024 (16)
- (90) Kommentare Kommentare x (90)
-
(431)
Mietrecht
Mietrecht
(431)
-
Kategorie
-
Datum
- Kommentare x
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Kommentar
§ 24b HeizKG
Neueinführung durch die Novelle 2021
Die Bestimmung bewirkt – ohne in bestehende vertragliche Verpflichtungen einzugreifen – hinsichtlich der Bestimmungen über die Abrechnung (III. Abschnitt) eine weitest gehende Gleichstellung von Mietern, Pächtern und Fruchtnießern von Wohnungseigentumsobjekten mit Abnehmern, a) sofern sie in einem vertraglichen Verhältnis (direkt) mit dem Abgeber stehen oder b) sofern sie sich aufgrund einer Vereinbarung mit dem Wohnungseigentümer (der ja auch Abnehmer ist) verpflichtet haben, die Versorgungskosten zu tragen. Abgeber haben dann ihren Informationspflichten gem § 17 Abs 4 und 5, § 18 Abs 1 und § 22 Abs 1 auch direkt an diese gleichgestellten Personen nachzukommen, wenn sie von der Existenz der Mieter, Pächter und Fruchtnießer von Wohnungseigentumsobjekten in Kenntnis gesetzt wurden.