Ihre Suche nach eine lieferte 431 Ergebnisse.

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (5663) anzeigen

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (5663) anzeigen
  • Mietrecht x
  • Alle Kategorien
  • Jedes Datum
Dokument-ID: 631875

WEKA (red) - Christian Macho - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag

Inhalt des Maklervertrages

Vermittlung von Geschäften

Wesentlich für die Tätigkeit des Maklers ist die selbstständige Vermittlung von Geschäften. Der Begriff der „Vermittlungstätigkeit“ ist gesetzlich zwar nicht definiert, doch ist darunter jene Tätigkeit zu verstehen, um zwei potentielle Vertragspartner zusammenzubringen und durch das Verhandeln mit beiden Seiten zu dem vom Auftraggeber gewünschten Geschäftsabschluss zu bewegen. • [Fußnote: EBzRV 2 BlgNR 20. GP, 15. Inwieweit der Makler dabei beratend und aufklärend tätig sein muss, um die Willensbildung der Parteien in Richtung eines Abschlusses des in Aussicht genommenen Geschäfts zu fördern, hängt unter anderem von der Geschäftserfahrenheit der Parteien ab. • [Fußnote: OGH 16.03.2004, 4 Ob 35/04g.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop