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Dokument-ID: 187102
Vorschrift
Ehegesetz (EheG)
§ 96. Übergang des Aufteilungsanspruchs
idF BGBl. Nr. 280/1978 | Datum des Inkrafttretens 01.07.1978
Der Anspruch auf Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse ist vererblich, unter Lebenden oder von Todes wegen übertragbar und verpfändbar, soweit er durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht worden ist.