Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach eine lieferte 431 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (5663) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (5663) anzeigen-
Thema
-
(431)
Mietrecht
Mietrecht
x
(431)
- (105) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (105)
- (76) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (76)
- (27) Mietanbot Mietanbot (27)
- (166) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (166)
- (20) Befristung Befristung (20)
- (64) Mietzins Mietzins (64)
- (13) Betriebskosten Betriebskosten (13)
- (13) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (13)
- (44) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (44)
- (23) Mieterschutz Mieterschutz (23)
- (62) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (62)
- (15) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (15)
-
(268)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(268)
- (121) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (121)
- (30) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (30)
- (9) Hausverwalter Hausverwalter (9)
- (26) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (26)
- (56) WEG-Verträge WEG-Verträge (56)
- (16) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (16)
- (46) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (46)
- (7) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (7)
- (4) WEG-Novelle 2024 WEG-Novelle 2024 (4)
- (16) Wohnbaupaket 2024 Wohnbaupaket 2024 (16)
- (90) Kommentare Kommentare (90)
-
(431)
Mietrecht
Mietrecht
x
(431)
-
Kategorie
-
Datum
- Mietrecht x
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag
Mietvertrag – Entgelt
Einmalige Leistung
Für das Vorliegen eines Bestandvertrages ist wesentlich, dass die Gebrauchsüberlassung entgeltlich erfolgt. Das Entgelt wird, entsprechend dem Dauerschuldverhältnis, regelmäßig in wiederkehrenden Leistungen erbracht. Die Erbringung wiederkehrender Leistungen ist aber für ein Bestandverhältnis nicht wesentlich; ausreichend kann auch sein, dass der Mieter eine einmalige Leistung erbringt. Diese kann etwa in Geld oder in der Errichtung eines Baues, den er danach in Bestand nimmt, bestehen (MietSlg 36.129). Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Zeit bestimmt ist, für die hiedurch das Entgelt als Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung entrichtet wird. Ansonsten entsteht, weil der Vertrag sonst unbestimmt wäre, kein Bestandvertrag. Möglich und zulässig ist das Abstellen der Vertragsdauer auf die Lebenszeit des Mieters oder einer dritten Person und damit das Einbeziehen von Elementen eines Glücksvertrages (MietSlg 24.121/10, 27.153).