Ihre Suche nach "§ 14 mrg" lieferte 99 Ergebnisse.

Dokument-ID: 1053220

Judikatur | Leitsatz

Nutzung der Wohnung bloß zu Besuchszwecken – Eintrittsvoraussetzungen des gemeinsamen Hausrechts erfüllt?

OGH: Nach dem Tod des Hauptmieters treten nach § 14 Abs 2 MRG die in Abs 3 leg cit genannten Personen in den Mietvertag ein. Abs 3 nennt als Eintrittsberechtigte Verwandte in gerader Linie des bisherigen Mieters, sofern diese ein dringendes Wohnbedürfnis haben und schon bisher im gemeinsamen Haushalt mit dem Mieter in der Wohnung gewohnt haben. Kommt es nicht zur Sonderrechtsnachfolge nach § 14 Abs 2 und 3 MRG, liegt bei Mietverträgen über Wohnungen der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 5 MRG vor.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop