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Dokument-ID: 271613

Kommentar

§ 22 WEG 2002

Bestellung eines Eigentümervertreters

Die Eigentümergemeinschaft kann aus dem Kreis der Wohnungseigentümer eine natürliche Person mit deren Zustimmung zum Eigentümervertreter bestellen (§ 22 Abs 1).

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