Ihre Suche nach gärten lieferte 789 Ergebnisse.

Dokument-ID: 785909

Angela Yonkova | Judikatur | Leitsatz

Zur Verkehrsüblichkeit einer Änderung iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 am Beispiel „nachträgliche Heizungsänderung“

OGH: § 16 Abs 2 WEG 2002 regelt das Recht eines Wohnungseigentümers, Änderungen in Bezug auf die Wohnung vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass es dabei zu keiner Schädigung des Hauses oder Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Wohnungseigentümer kommt. Bei einer Änderung, die auch allgemeine Teile der Liegenschaft betrifft – wie hier im vorliegenden Fall die Zentralheizungsanlage und den Heizraum des Hauses –, wird zusätzlich vorausgesetzt, dass die Änderung der Verkehrsüblichkeit entspricht oder einem wichtigen Interesse des Wohnungseigentümers dient.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop