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Albert Scherzer | Judikatur | Leitsatz
Ausschluss eines Wohnungseigentümers bei gerichtlicher Hinterlegung von Rückständen
OGH: Ein Wohnungseigentümer kann mittels Klagsweg durch die Mehrheit der übrigen Wohnungseigentümer aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden, wenn dieser seinen Pflichten aus der Gemeinschaft nicht nachkommt, insbesondere die ihm obliegenden Zahlungen auch nicht bis zum Schluss der dem erstinstanzlichen Urteil vorangehenden Verhandlung erfüllt. Für den Ausschließungstatbestand der Nichterfüllung von Pflichten aus der Gemeinschaft, insbesondere durch Nichtleistung der obliegenden Zahlungen, reicht der objektive Verzug, Verschulden ist nicht erforderlich.