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Dokument-ID: 759446

WEKA (ffa) | Judikatur | Leitsatz

Zur Haftungserklärung eines Gesellschafters für den Mietzins

OGH: Die Auslegung einer Haftungserklärung – in welcher der Gesellschafter einer Mieter-GmbH ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen über sämtliche Leistungs- und Zahlungsverpflichtungen derselben abgibt – als Haftung des Gesellschafters auch über das der Mieterin geschuldete Benützungsentgelt der GmbH das für den Zeitraum zu entrichten ist, in dem trotz Beendigung des Mietverhältnisses (noch) keine Räumung des Mietobjekts erfolgte. ist vertretbar. Dies kann trotz anderer Auslegungsmöglichkeiten mangels erheblicher Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO nicht mehr beim OGH angefochten werden.

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