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Dokument-ID: 411114

Kommentar

§ 58b WEG 2002

Die Neuerungen im Wohnungseigentumsrecht treten wie die übrigen Inhalte dieser Novelle mit 1. Mai 2012 in Kraft. Intertemporal kommen die Erleichterungsregelungen des § 3 Abs 4 WEG 2002 zur Anwendung, wenn der Antrag auf Einverleibung des Wohnungseigentums nach Ablauf des 30. April 2012 bei Gericht eingeht, die Neuerungen zur Anteilsberichtigung in § 10 WEG 2002 hingegen dann, wenn die Grundlagen der Berichtigung – nämlich entweder das Nutzwert(neu)festsetzungsverfahren oder das neue Nutzwertgutachten – erst nach diesem Zeitpunkt abschließend vorliegen (Regierungsvorlage).

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