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Dokument-ID: 271623

Kommentar

§ 31 WEG 2002

Pflicht zur Bildung einer Rücklage

Nach § 31 WEG Abs 1 erster Satz haben die WE-Eigentümer eine angemessene Rücklage zur Vorsorge für künftige Aufwendungen (§ 32) zu bilden.

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