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Dokument-ID: 802895

Kommentar

§ 58d WEG 2002

EU-Erbrechtsverordnung

Das Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung am 17.08.2015 machte Anpassungen in §§ 12 und 14 WEG 2002 insbesondere für den Fall erforderlich, dass mehr als zwei Personen die Einverleibung des Eigentumsrechts an einer Eigentumswohnung beim österreichischen Grundbuchsgericht beantragen.

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