Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach "§ 14 mrg" lieferte 279 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
-
(22)
Mietrecht
Mietrecht
(22)
- (1) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (1)
- (4) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (4)
- (2) Mietanbot Mietanbot (2)
- (4) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (4)
- (2) Mietzins Mietzins (2)
- (4) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (4)
- (5) Mieterschutz Mieterschutz (5)
- (5) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (5)
- (4) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (4)
- (3) Kommentare Kommentare (3)
-
(22)
Mietrecht
Mietrecht
(22)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Dokument-ID: 260565
Alexander Scheer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag
Mietrecht im Todesfall (§ 14 MRG)
Gleich dem ABGB, welches in § 1116a normiert, dass durch den Tod eines der vertragschließenden Teile der Bestandvertrag nicht aufgehoben wird, statuiert auch § 14 MRG keine automatische Aufhebung durch das Ableben eines Vertragspartners. Nach dem ABGB haben jedoch beim Tod des Mieters sowohl der Vermieter als auch die Erben des Verstorbenen die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen, ohne dabei an die vereinbarte Vertragsdauer gebunden zu sein.