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Dokument-ID: 271642

Kommentar

§ 45 WEG 2002

Begründung von Wohnungseigentum durch Alleineigentümer

Wohnungseigentumsstatut

Der Alleineigentümer einer Liegenschaft kann vorläufiges Wohnungseigentum auf Grundlage einer schriftlichen Errichtungserklärung (Wohnungseigentumsstatut) begründen. Das Wohnungseigentumsstatut tritt dabei an die Stelle des Wohnungseigentumsvertrags (Abs 1).

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