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Dokument-ID: 301520
Beurteilung der Vereinbarung einer Untermiete und Weitergabe des Mietobjekts
OGH: Ob die Mietvertragsparteien schlüssig vom schriftlichen Formgebot abgegangen sind und wirksam einen Verzicht auf das Untermietverbot vereinbart haben, muss mittels Auslegung festgestellt werden. Die Auslegung der getroffenen Vereinbarung ist einzelfallbezogen. Nach stRsp können die Parteien vom Formbehalt einvernehmlich – auch ohne Schriftform – abgehen.