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Dokument-ID: 656152

WEKA (gau) | Judikatur | Leitsatz

Dauer der Räumungsfrist einer Hausbesorgerdienstwohnung

OGH: Nach der Aufkündigung eines Dienstverhältnisses einer Hausbesorgerin wurde ein Wohnrecht an der bisherigen Hausbesorgerdienstwohnung vereinbart. Für dieses war ein monatliches Nutzungsentgelt und eine zeitliche Begrenzung vorgesehen. Die Wohnung sollte nach Ablauf dieser Frist unter Verzicht auf einen Räumungsaufschub geräumt werden. Es handelte sich bei dieser Vereinbarung um einen Vergleich, welches das Berufungsgericht nicht dem Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes zurechnete und somit der Hausbesorgerin eine längere Räumungsfrist einräumte.

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