Ihre Suche nach gerichtlicher lieferte 929 Ergebnisse.

Dokument-ID: 845545

WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz

Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung bei Überschreitung vom zulässigen Höchstbetrag des Hauptmietzinses

OGH: Für den Bestandvertrag ist eine Überlassung des Gebrauchs einer bestimmten unverbrauchbaren Sache gegen Entgelt wesentlich. Voraussetzung ist, dass es sich beim Bestandzins um eine bestimmte oder zumindest bestimmbare Leistung handelt. Hinsichtlich der „Bestimmtheit“ wird nicht verlangt, dass das Entgelt im Bestandvertrag ziffernmäßig festgesetzt ist, es genügt, wenn im Vertrag alle Elemente enthalten sind, die dessen objektive Bestimmbarkeit ermöglichen. Die Vereinbarung eines ortsüblichen Mietzinses gilt dabei nach der Rechtsprechung als ausreichend bestimmbar qualifiziert. Das auf einen zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt ortsüblichen Mietzins abgestellt wird, genügt dafür.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop