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Dokument-ID: 697207
WEKA (gau) | Judikatur | Leitsatz
Vertragliche Vereinbarungen zu dringend notwendigen Erhaltungsarbeiten
OGH: Gem § 30 Abs 1 Z 1 WEG 2002 kann jeder Wohnungseigentümer eine Entscheidung des Gerichts darüber verlangen, dass Arbeiten im Sinne des § 28 Abs 1 Z 1 WEG 2002 binnen einer angemessenen Frist durchgeführt werden. Voraussetzung für eine derartige gerichtliche Entscheidung ist die Untätigkeit der Mehrheit oder des Verwalters. Dies kann entweder durch die Unterlassung der Beschlussfassung oder durch die Ablehnung einer Erhaltungstätigkeit gegeben sein.