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Dokument-ID: 356336

Lisa Korninger | Judikatur | Leitsatz

Mietvertragsauslegung – vertragliches Aufrechnungsverbot

OGH: § 21 Abs 1 MRG legt taxativ fest, welche Aufwendungen als Betriebskosten zu verstehen sind. Eine abweichende, die Position des Mieters verschlechternde, Vereinbarung kann nicht rechtswirksam getroffen werden.

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