Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach "Gerichtliche Aufkündigung" lieferte 335 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
-
(44)
Mietrecht
Mietrecht
(44)
- (20) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (20)
- (5) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (5)
- (3) Mietzins Mietzins (3)
- (1) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (1)
- (1) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (1)
- (1) Mieterschutz Mieterschutz (1)
- (38) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (38)
-
(44)
Mietrecht
Mietrecht
(44)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz
Mietrecht nach Tod des Mieters?
OGH: Zur allgemeinen Rechtslage sei zunächst erwähnt, dass durch den Tod des Vermieters oder des Mieters der Mietvertrag nicht aufgehoben wird. Nach dem Tod des Hauptmieters einer Wohnung treten gemäß § 14 Abs 2 MRG mit Ausschluss anderer zur Erbfolge berufenen Personen die eintrittsberechtigten Personen in den Mietvertrag ein. Dies ist dann nicht der Fall, wenn sie binnen 14 Tagen nach dem Tod des Hauptmieters dem Vermieter bekanntgeben, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen. Eintrittsberechtigt sind der Ehegatte, der Lebensgefährte, Verwandte in gerader Linie einschließlich der Wahlkinder und die Geschwister des bisherigen Mieters, wenn diese Personen ein dringendes Wohnbedürfnis haben und schon bisher im gemeinsamen Haushalt mit dem Mieter in der Wohnung gewohnt haben (§ 14 MRG).