Ihre Suche nach Kärntner grundverkehrsgesetz lieferte 44 Ergebnisse.

Dokument-ID: 280930

Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag

Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten – Die genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte

Welche Geschäfte genehmigungspflichtig sind, regelt § 13 K-GVG. § 13 Abs 1 K-GVG bezieht sich ausdrücklich nur auf „unter Lebenden abgeschlossene Rechtsgeschäfte“, die Grundstücke im Sinne des § 2 lit b K-GVG (also alle Grundstücke, Teile von Grundstücken sowie Gebäuden und Teilen von Gebäuden) betreffen und stellt diese unter bestimmten weiteren Bedingungen unter eine Genehmigungspflicht der Bezirksverwaltungsbehörde.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop