Ihre Suche nach "Gerichtliche Aufkündigung" lieferte 335 Ergebnisse.

Dokument-ID: 243278

Judikatur | Leitsatz

Zum vereinbarten Kündigungsgrund iSd § 30 Abs 2 Z 13 MRG

OGH: Dass ein vereinbarter Kündigungsgrund iSd § 30 Abs 2 Z 13 MRG bestimmt bezeichnet sein muss, entspricht der Judikatur und wird von der Rechtsmittelwerberin auch nicht bestritten. Sie ist vielmehr der Meinung, dass der hier vereinbarte Kündigungsgrund „Verkauf der Liegenschaft“ ausreichend bestimmt sei und vom Vermieter nicht verlangt werden könne, die näheren Details des Verkaufs – also quasi dessen „essentialia negotii“ – im Bestandvertrag festzuhalten.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop