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Dokument-ID: 244155

Judikatur | Leitsatz

Zum Kündigungsgrund der Weitergabe des Mietgegenstands gem § 30 Abs 2 Z 4 MRG

OGH: Unter „Weitergabe“ iSd § 30 Abs 2 Z 4 MRG ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Gebrauchsüberlassung zu verstehen. Keine „gänzliche“ Überlassung liegt vor, solange der Mieter die Wohnung weiterhin regelmäßig (wenngleich nicht immer) benützt, auch wenn er einem Dritten die Benützung der ganzen Wohnung gestattet.

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