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Albert Scherzer | Muster | Checkliste

Checkliste Wohnbaupaket 2024

  • Erschwingliche Wohnraumfinanzierung: Die Bundesländer sollen erschwingliche Baukredite bis zu einem Betrag von EUR 200.000,– mit einem maximalen Zinssatz von 1,5 Prozent anbieten können. Der Bund unterstützt die Zinszahlungen der Länder an die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA), um die Zinslast auf 1,5 Prozent zu reduzieren.
  • Wegfall von Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr: Für einen Zeitraum von zwei Jahren werden die Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühren für den Erwerb von Wohnraum abgeschafft. Diese Maßnahme gilt für den Erwerb von Eigentum bis zu einem Betrag von jeweils bis zu EUR 500.000,–. Eine weitere Bedingung für die Gebührenbefreiung ist die Erfüllung eines dringenden Wohnbedürfnisses.
  • Achtung auf die Einreichfristen: Die Einreichfristen sind starr geregelt, auch zu früh eingebrachte Grundbuchsanträge werden abgestraft. Die Gebührenbefreiung gilt für Verträge ab 01.04.2024, wenn der Antrag nach dem 01.06.2024 beim Grundbuchsgericht einlangt.
  • Steuererleichterungen im Bau: Eine Änderung des Einkommensteuergesetzes führt zu erweiterten Möglichkeiten der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand, insbesondere für ökologische Nachverdichtungen.
  • Förderung von thermischer Sanierung und Heizungstausch: Vermieter, die in die energetische Sanierung ihrer Wohngebäude investieren, können von einem Ökozuschlag profitieren, der die steuerliche Absetzbarkeit solcher Maßnahmen um 15 Prozent erhöht. Ziel ist es, den Energieverbrauch und CO2-Ausstoß zu reduzieren.
  • Liebhaberei: Die Fristen in der Liebhaberei-Verordnung werden um fünf Jahre verlängert, um Vermietern steuerliche Erleichterungen zu bieten und die Schaffung von Wohnraum zu fördern.
  • Unterstützung bei Renovierungsprojekten: Ein Handwerkerbonus plus deckt 20 Prozent der Kosten für Handwerksarbeiten bis zu einem Betrag von EUR 10.000,–. Dies soll die Qualität und Nachhaltigkeit von Renovierungsarbeiten verbessern und Schwarzarbeit reduzieren.
  • Effizienzbonus: Es werden Fördermittel für die thermisch-energetische Sanierung von Wohngebäuden bereitgestellt, um Mieterinnen und Mieter zu entlasten und die Energieeffizienz zu verbessern. Die Förderquote kann bis zu 60 Prozent betragen.
  • Zukunft des Wohnens: Neben den beschriebenen Maßnahmen beinhaltet das Förderpaket Anpassungen und neue Initiativen wie die Freizeitwohnungs-, Nebenwohnsitz- und Leerstandsabgabe, die der Spekulation entgegenwirken sollen.
  • Beschleunigte Abschreibung: Es wird eine erweiterte Option zur beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand eingeführt, insbesondere für Nachverdichtungen mit ökologischem Fokus.

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