Ihre Suche nach "Gerichtliche Aufkündigung" lieferte 335 Ergebnisse.

Dokument-ID: 785912

WEKA (mpe) | Judikatur | Leitsatz

Zur Verlängerung der dreijährigen Präklusivfrist mit Zustellung der Räumungsklage

OGH: Die Unwirksamkeit einer Hauptmietzinsvereinbarung muss gemäß § 16 Abs 8 Satz 2 MRG binnen drei Jahren geltend gemacht werden. Für befristete Hauptmietverhältnisse (§ 29 Abs 1 Z 3 MRG) endet diese Frist nach § 16 Abs 8 Satz 3 MRG frühestens sechs Monate nach Auflösung des Mietverhältnisses oder nach dessen Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop