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Dokument-ID: 592359

WEKA (gau) | Judikatur | Leitsatz

Weigerung der Unterzeichnung eines Untermietvertrages keine Schikane

OGH: Eine Schikane liegt dann vor, wenn die Schädigungsabsicht den einzigen Grund der Rechtsausübung bildet oder zwischen den Interessenlagen der Handelnden ein krasses Missverhältnis besteht.

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