Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 428 Ergebnisse.

Dokument-ID: 498902

Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz

Äußerungsmöglichkeit beim Umlaufbeschluss – Beispiel Verwalterkündigung

OGH: Hinsichtlich der Anforderungen an die Willensbildung im Wohnungseigentum durch einen Umlaufbeschluss wird darauf hingewiesen, dass allen Mit- und Wohnungseigentümern – auch jenen mit einer voraussichtlich chancenlosen Gegenposition – Gelegenheit zur Äußerung zu geben ist. Laut bereits ergangener Rechtsprechung umfasst dies sowohl die Option einer Werbung für den eigenen Standpunkt als auch die eigenen Stimmabgabe. Der Grund hierfür besteht darin, dass den einzelnen Wohnungseigentümern nicht der Eindruck vermittelt werden soll, sie könnten die Beschlussfassung ohnehin nicht mehr verhindern und der Versuch einer argumentativen Gegenwehr lohne sich gar nicht (5 Ob 85/11b immolex 2012/39, 118 [Limberg]; vgl auch 5 Ob 118/02t wobl 2004/39 [Vonkilch]).

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop