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Judikatur | Leitsatz
Genehmigungspflicht nach Sachwalterbestellung für Kredit zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten
OGH: Gemäß § 282 Satz 1 iVm § 245 ABGB bedarf der Sachwalter zur Vertretung in Angelegenheiten des § 154 Abs 2 und 3 ABGB, die nach dem Bestellungsbeschluss in seinen Wirkungsbereich fallen, der gerichtlichen Genehmigung. Jeder gesetzliche Vertreter, so auch ein Sachwalter, unterliegt auch außerhalb des Genehmigungsverfahrens umfassender Kontrolle des Außerstreitgerichts, welches ihn zu überwachen, zu unterstützen, zu beraten, aufzuklären und anzuleiten hat, auf die Wahrung der Rechte des Pflegebefohlenen hinzuwirken; das Gericht hat die Gesetz- und Zweckmäßigkeit getroffener sowie geplanter Maßnahmen zu prüfen, es kann dem Vertreter bindende Weisungen erteilen und muss insbesondere dann eingreifen, wenn Anhaltspunkte für eine Verletzung persönlicher oder vermögensrechtlicher Interessen des Pflegebefohlenen vorliegen.