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Dokument-ID: 260379

Judikatur | Leitsatz

Zustellung durch Anschlag iSd § 52 Abs 2 Z 4 WEG iVm § 24 Abs 5 WEG

OGH: Zufolge § 52 Abs 2 Z 4 WEG können Zustellungen an mehr als sechs Wohnungseigentümer durch Anschlag iSd § 24 Abs 5 WEG vorgenommen werden. Der Anschlag darf frühestens nach 30 Tagen abgenommen werden. Die Zustellung des verfahrenseinleitenden Antrags gilt mit Ablauf dieser Frist als vollzogen, spätere Zustellungen hingegen schon mit dem Anschlag.

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