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Dokument-ID: 280931
Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag
Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten – Der Antrag auf Genehmigung des Rechtsgeschäfts
Ist ein Rechtserwerb genehmigungspflichtig, so hat der Rechtserwerber gem § 14 Abs 1 K-GVG die Genehmigung binnen einer Frist von 4 Wochen nach Vertragsabschluss unter Anschluss der das Rechtsgeschäft beurkundenden Unterlagen bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu beantragen. Es genügt allerdings die Beantragung durch eine Vertragspartei innerhalb der 4-Wochen-Frist. Daraus ist abzuleiten, dass der Antrag entweder vom Rechtserwerber oder auch dem Rechtseinräumer – in der Regel also dem Verkäufer oder Vermieter – gestellt werden kann.