Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach eine lieferte 90 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (5663) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (5663) anzeigen-
Thema
-
(431)
Mietrecht
Mietrecht
(431)
- (105) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (105)
- (76) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (76)
- (27) Mietanbot Mietanbot (27)
- (166) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (166)
- (20) Befristung Befristung (20)
- (64) Mietzins Mietzins (64)
- (13) Betriebskosten Betriebskosten (13)
- (13) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (13)
- (44) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (44)
- (23) Mieterschutz Mieterschutz (23)
- (62) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (62)
- (15) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (15)
-
(268)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(268)
- (121) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (121)
- (30) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (30)
- (9) Hausverwalter Hausverwalter (9)
- (26) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (26)
- (56) WEG-Verträge WEG-Verträge (56)
- (16) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (16)
- (46) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (46)
- (7) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (7)
- (4) WEG-Novelle 2024 WEG-Novelle 2024 (4)
- (16) Wohnbaupaket 2024 Wohnbaupaket 2024 (16)
- (90) Kommentare Kommentare x (90)
-
(431)
Mietrecht
Mietrecht
(431)
-
Kategorie
-
Datum
- Kommentare x
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Dokument-ID: 271552
Kommentar
§ 6 WEG 2002
Abs 1 zählt die Urkunden auf, die zur konstitutiven Begründung des WE dem Antrag auf Einverleibung beizulegen sind. Dies sind:
- Die schriftliche Vereinbarung der Miteigentümer nach § 3 Abs 1 Z 1 oder die gerichtliche Entscheidung nach § 3 Abs 1 Z 2 bis 4
- Die Bescheinigung der Baubehörde oder das Gutachten eines für den Hochbau zuständigen Ziviltechnikers oder eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für das Hochbau- oder das Immobilienwesen über den Bestand an wohnungseigentumstauglichen Objekten
- Das Nutzwertgutachten (§ 9 Abs 1) oder die rechtskräftige Entscheidung über die gerichtliche Nutzwertfestsetzung (§ 9 Abs 2)