Ihre Suche nach gerichtlicher lieferte 96 Ergebnisse.

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (1724) anzeigen

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (1724) anzeigen
  • Alle Themen
  • Praxiswissen x
  • Jedes Datum
Dokument-ID: 277027

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

Schiedsklausel

Anwendungsbereich der Bestimmungen über das Schiedsverfahren

Das Schiedsrechtsänderungsgesetz (SchRÄG) 2006 hat das Schiedsverfahren im Rahmen der ZPO neu geregelt. Die Schiedsvereinbarung ist gem § 581 Abs 1 ZPO eine Vereinbarung der Parteien, alle oder einzelne Streitigkeiten, die zwischen ihnen in Bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis entstanden sind oder künftig entstehen, der Entscheidung durch ein Schiedsgericht zu unterwerfen. Die Schiedsvereinbarung kann in Form einer selbstständigen Vereinbarung oder in Form einer Klausel in einem Vertrag geschlossen werden. Die Schiedsvereinbarung muss gem § 583 Abs 1 ZPO entweder in einem von den Parteien unterzeichneten Schriftstück oder in zwischen ihnen gewechselten Schreiben, Telefaxen, E-Mails oder anderen Formen der Nachrichtenübermittlung enthalten sein, die einen Nachweis der Vereinbarung sicherstellen.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop