Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 256 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1484) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1484) anzeigen-
Thema
-
(256)
Mietrecht
Mietrecht
x
(256)
- (79) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (79)
- (22) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (22)
- (6) Mietanbot Mietanbot (6)
- (115) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (115)
- (9) Befristung Befristung (9)
- (41) Mietzins Mietzins (41)
- (5) Betriebskosten Betriebskosten (5)
- (6) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (6)
- (24) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (24)
- (12) Mieterschutz Mieterschutz (12)
- (40) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (40)
- (7) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (7)
-
(16)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(16)
- (4) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (4)
- (3) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (3)
- (3) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (3)
- (4) WEG-Verträge WEG-Verträge (4)
- (2) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (2)
- (2) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (2)
- (1) WEG-Novelle 2024 WEG-Novelle 2024 (1)
- (1) Wohnbaupaket 2024 Wohnbaupaket 2024 (1)
- (20) Kommentare Kommentare (20)
-
(256)
Mietrecht
Mietrecht
x
(256)
-
Kategorie
-
Datum
- Mietrecht x
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Dokument-ID: 280250
Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag
Duldungspflicht des Mieters
Das Betretungsrecht des Vermieters
In § 8 Abs 2 MRG ist vorgesehen, dass der Hauptmieter das Betreten des Mietgegenstandes durch den Vermieter – oder auch von diesen beauftragten Personen – aus wichtigen Gründen zu gestatten hat. Dabei sind die berechtigten Interessen des Mieters angemessen zu berücksichtigen. Diese Berücksichtigung hat nach Maßgabe der Wichtigkeit des Grundes, aus dem der Vermieter das Betreten des Mietgegenstandes begehrt, zu erfolgen.