Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 428 Ergebnisse.

Dokument-ID: 244155

Judikatur | Leitsatz

Zum Kündigungsgrund der Weitergabe des Mietgegenstands gem § 30 Abs 2 Z 4 MRG

OGH: Unter „Weitergabe“ iSd § 30 Abs 2 Z 4 MRG ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Gebrauchsüberlassung zu verstehen. Keine „gänzliche“ Überlassung liegt vor, solange der Mieter die Wohnung weiterhin regelmäßig (wenngleich nicht immer) benützt, auch wenn er einem Dritten die Benützung der ganzen Wohnung gestattet.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop