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Alexander Scheer | News | 16.08.2012
Editorial August 2012
Schon immer habe ich mich gefragt, weshalb man gerade im Sommer, wenn doch die Touristen durchs Land ziehen, sämtliche Bauprojekte über die Bühne bringen will, die einem in den kalten Jahreszeiten so einfallen.
Folgt man Kollegen Mag. Sandrini, ist dieser Brauch auch auf Wohnungen und Häuser anzuwenden. So nach dem Motto: „Sind doch eh alle auf Sommerfrische am Semmering oder Antalya“.
Das Bauen stets auch mit Lärm, Staub und Dreck verbunden ist, rechtfertigt nicht nur die eine oder andere Zulage bei den Bauarbeitern, sondern eventuell auch die eine oder andere Minderung des Mietzinses. Dass dem aber nicht immer so sein muss, darüber mehr im diesmonatigen Gastbeitrag.
Und weil wir gerade beim Erholen sind. Da hat sich doch ein Wohnungseigentümer ein Gartenhütterl in den Garten gestellt. War wohl nicht der optische Renner, daher liefen die Miteigentümer Sturm dagegen. Der Neo-Hüttenbesitzer argumentiert damit, dass er nicht einmal eine baubehördliche Genehmigung benötigt hätte. Ob das Argument zieht, lesen Sie einer Aprilentscheidung des OGH (OGH 24.04.2012, 5 Ob 208/11s).
Und dann noch eine Entscheidung (OGH 16.05.2012, 5 Ob 253/11h) zur Frage, wann eine Wohnung doch als Kategorie „D“ einzustufen wäre. Dann nämlich, wenn sie immerhin „zum sofortigen Bewohnen“ geeignet ist. Da fragt man sich, was gibt es für Objekte, die das nicht erfüllen und die dennoch vermietet werden (!).
So und jetzt genießen Sie den Restsommer bei der Lektüre des Newsletters
Ihr
Mag. Alexander Scheer
Rechtsanwalt in Wien und Herausgeber des Newsletters