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Dokument-ID: 378959
Eintrittsrecht in das Mietverhältnis eines homosexuellen Lebensgefährten
OGH: Das Eintrittsrecht von Lebensgefährten wurde durch das MÄG 1967 BGBl 281 (§ 19 Abs 2 Z 11 MG) eingeführt und sollte die davor im Vergleich zu Ehegatten gegebene Schlechterstellung der Lebensgefährten beseitigen. Durch die Umschreibung der Lebensgemeinschaft als eine „in wirtschaftlicher Hinsicht gleich einer Ehe eingerichteten Haushaltsgemeinschaft“ wollte der Gesetzgeber vermeiden, dass die Entscheidung von der Erhebung der Geschlechtsbeziehung abhängig wird.