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Dokument-ID: 378935
Duldungspflicht des Mieters bei Anbau eines Hauses – Schikane
OGH: Will der Vermieter am Nachbargrund ein Haus errichten und an das Haus, in welchem sich das Bestandobjekt des Mieters befindet, anbauen, kann dafür die Duldungspflicht des Mieters bestehen. Der Vermieter hat zu präzisieren, welche Änderungen der Mieter zu dulden hat, wobei die verbale Beschreibung des Bauvorhabens ausreichend ist. Der Vermieter muss aber weder ein Baubewilligungsverfahren bereits eingeleitet oder gar abgeschlossen haben. Ebenso wenig ist zu prüfen, ob sein Bauvorhaben behördlich genehmigungsfähig ist.