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WEKA (bli) | News | 21.08.2013

Fachinfo zum Zahlungsverzugsgesetz und Co

Ab sofort finden Sie neue Fachinfo inkl. rechtlicher Grundlagen und Angaben zu passender Judikatur auf dem Portal – z. B. zum Zahlungsverzugsgesetz, das dieses Frühjahr in Kraft getreten ist. Was ändert sich dadurch auch für bestehende Mietverträge?

Zahlungsverzugsgesetz – Was ist neu?

Im Mietrechtsgesetz wird durch das Zahlungsverzugsgesetz ein neuer Fälligkeitstermin festgelegt. Nunmehr hat der Mieter den Mietzins, sofern kein späterer Zahlungstermin vereinbart ist, am Fünften eines jeden Kalendermonats im Vorhinein zu entrichten. Jedoch was gilt für Mietverträge im Teil- und Vollausnahmebereich des MRG?

Mehr Info dazu finden Sie als Kunde im

Fachbeitrag Zahlungsverzugsgesetz

Weitere Beiträge

Weiters stehe am Portal ab sofort folgende weitere neuen Fachbeiträge zur Verfügung

Durch die übersichtliche Gliederung des Beitrags erhalten Sie schnell einen Überblick über

  • die für das Thema relevanten rechtlichen Grundlagen,
  • fallweise dazu Hinweise auf passende Judikatur: Leitsätze und Originalentscheidungen im Volltext und
  • relevante Mustervorlagen