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Dokument-ID: 1115823

Judikatur | Entscheidung

3 Ob 227/21k; OGH; 26. Jänner 2022

GZ: 3 Ob 227/21k | Gericht: OGH vom 26.01.2022

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Höllwerth als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Brenn, die Hofrätinnen Dr. Weixelbraun-Mohr und Dr. Kodek und den Hofrat Dr. Stefula als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gemeinde *, vertreten durch Beck + Partner Rechtsanwälte OG in Eisenstadt, gegen die beklagte Partei Mag. E* H*, vertreten durch Dr. Bertram Broesigke, Rechtsanwalt in Wien, wegen Räumung, über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Eisenstadt als Berufungsgericht vom 25. Oktober 2021, GZ 13 R 117/21k-22, den

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