Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach eine lieferte 538 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (5663) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (5663) anzeigen-
Thema
-
Kategorie
- (2243) Vorschrift Vorschrift (2243)
- (2095) Judikatur Judikatur (2095)
- (90) Kommentare Kommentare (90)
- (538) News News x (538)
- (246) Praxiswissen Praxiswissen (246)
-
(450)
Muster
Muster
(450)
- (1) Beschluss Beschluss (1)
- (77) Checkliste Checkliste (77)
- (3) Erklärung Erklärung (3)
- (1) Formular Formular (1)
- (73) Grundbuchsgesuch Grundbuchsgesuch (73)
- (30) Korrespondenz Korrespondenz (30)
- (84) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (84)
- (179) Vertragsmuster Vertragsmuster (179)
- (2) Vertragsvorlage Vertragsvorlage (2)
- (1) Tool Tool (1)
-
Datum
- Alle Themen
- News x
- Jedes Datum
WEKA (bli) | News | 29.12.2011
Änderungen durch die Grundbuchs-Novelle 2012 im Überblick
Der Entwurf zur Grundbuchs-Novelle 2012 bringt einige Änderungen mit sich, unter anderem in Bezug auf die Anmerkung der Rangordnung und den Verbesserungsauftrag im Grundbuchsverfahren.
Ziel der Novelle
Ziel der Grundbuchs-Novelle 2012 (GB-Nov 2012) ist primär die Ausweitung der Einsatzmöglichkeit der IT im Grundbuchsverfahren. Mit der Grundbuchs-Novelle 2008 wurden ja bereits die gesetzlichen Voraussetzungen für die neue Datenbank „GDB-neu“ geschaffen, wodurch seit dem 1. Februar 2009 im Grundbuchsverfahren die Möglichkeit besteht, Eingaben und Beilagen elektronisch, dh mittels elektronischem Rechtsverkehr (ERV) einzubringen.
Mit der GB-Nov 2012 soll nun die Erstellung und elektronische Übermittlung erleichtert und ausgeweitet werden.
Rangordnungserklärung und Neuerungen bezüglich Verbesserungsauftrag
- Rangordnungserklärung: Künftig soll für die Rangordnung die Möglichkeit geschaffen werden, die Erklärung des Eigentümers in eine eigene Urkunde „auszulagern“.
- Verbesserungsauftrag im Grundbuchsverfahren: Bisher war nicht geregelt, was passiert, wenn ein Antragsteller dem vom Gericht erteilten Verbesserungsauftrag nicht Folge leistet, künftig hat der Antragsteller innerhalb der zur Verbesserung gesetzten Frist entweder die Verbesserung vorzunehmen oder eine Erklärung abzugeben, dass er eine Entscheidung des Gerichts begehrt.
Weitere Änderungen im Überblick
- Einschränkung der Kumulierungsmöglichkeit bei Liegenschaften, an denen Wohnungseigentum begründet ist (§ 86 GBG)
- Möglichkeit eines Verzichts auf Zustellungen (§ 101 GBG)
- Ausweitung der Definition gegenstandsloser Eintragungen (§ 131 GBG)
- erleichterte Berichtigung von Miteigentumsanteilen im Wohnungseigentumsrecht (§§ 3 und 10 WEG 2002)
- Änderung von Eintragungen, die noch auf Schilling oder andere Altwährungen lauten (Art I § 5 Abs 4 des 1. Euro-Ju-BeG)
- Abschaffung des zweistufigen Verfahren bei der Begründung eines Baurechts (§§ 13 und 14 BauRG)
In-Kraft-Treten
Derzeit handelt es sich bei der Grundbuchs-Novelle 2012 allerdings noch um einen Entwurf, in dem jedoch steht, dass der Großteil der Änderungen mit 1. Jänner 2012 in Kraft treten soll. Die Beschlussfassung bleibt abzuwarten. Folgende Gesetze sind von der Novelle betroffen:
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955
- Grundbuchsumstellungsgesetz
- Liegenschaftsteilungsgesetz
- Baurechtsgesetz
- Urkundenhinterlegungsgesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002
- 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz