Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 16 Ergebnisse.

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Dokument-ID: 330988

Monika Stork - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

Nutzfläche

Definition

Als Nutzfläche eines WE-Objektes bezeichnet das Gesetz jene Fläche, die sich aus der Bodenfläche der Wohnung, selbstständigen Räumlichkeiten bzw des Kfz-Abstellplatzes ergibt, abzüglich der Wandstärken, Durchbrechungen und Ausnehmungen (§§ 7 und 2 Abs 7 WEG 2002). Dazu zählen insbesondere Wanddurchbrechungen, Sockel, Türen; Nischen nur dann, wenn sie nicht bis zur Zimmerdecke reichen.

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