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Dokument-ID: 813157

WEKA (vpa) | Judikatur | Leitsatz

Zu den Voraussetzungen für die Neuschaffung eines Mietgegenstands iSd § 16 Abs 1 Z 2 zweiter Fall MRG

OGH: Der Ausnahmetatbestand des § 16 Abs 1 Z 2 zweiter Fall MRG erlaubt die Vereinbarung eines angemessenen Hauptmietzinses, sofern der Mietgegenstand aufgrund einer nach dem 08.05.1945 erteilten Baubewilligung durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubau neu geschaffen worden ist.

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